Die Ferienzeit hat begonnen, im Urlaubsland. Sie kommen mit Hunden in Kontakt. Und Sie wollen eine Fellnase mit nach Deutschland nehmen.

Jedoch gibt es viele Vorschriften. Als Beispiele das Mindestalter des Hundes, den Impfstatus Tollwut, Impfpass, Kennzeichnung mittels Microchip und Begleitpapiere. 2014 gab es Änderungen der Bestimmungen.

Unterschieden wird nach EU Land und Drittländer. Dabei gibt es noch gelistete Drittländer und nicht gelistete Drittländer.

Stammen Welpen aus einem gelisteten Drittland, darf die Einfuhr nach Deutschland frühstens im Alter von 15 Wochen erfolgen. (Tollwutimpfung nach zwölf Wochen + 21 Tage bis der zum gültigen Impfschutz)

Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig. (Tollwutimpfung nach zwölf Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + drei Monate Wartefrist). Dazu gehören Serbien und die Türkei.

Ganz verboten (Straftatbestand!) ist die Einfuhr von folgenden Hunderassen:

  • Pitbull-Terrie
  • American Staffordshire-Terrier
  •  Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  •  sowie Kreuzungen mit diesen Rassen

Die beste Adresse für weitere Informationen ist das örtliche Veterinäramt. Wird der Verstoß bekannt, droht dem Hund die lange Quarantäne (Kosten trägt der Importeur) oder die Tötung. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Hundekauf bei Ihrem Amtstierarzt.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Ferienzeit

Robert Happek

Quellen:
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
https://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

Liste der obersten Veterinärämter
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Heimtiere/VeterinaerwesenObersteLandesbehoerden.pdf

EU Verordnung über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken 576/2013
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0576&from=DE

EU Durchführungsverordnung zu 576/2013 – 577/2013
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0577&from=DE

Drittländer, gelistet – nicht gelistet
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/DrittlandNichtGelistet.html