Kampfhunde

Logo Robert Happek Coach für Mensch und HundViele Begriffe, mehr Verwirrung als Klarheit. Der umgangssprachliche Begriff „Anlagehund“ oder „Listenhund“ oder gar „Kampfhund“ findet sich in den geltenden Vorschriften in NRW nicht wieder. Der „Wesenstest“ heißt im Gesetz „Verhaltensprüfung“.

Jedes Bundesland regelt den Umgang mit Hunden anders. Von sehr restriktiv in Form eines Gesetzes, bis hin zu gar nicht. (Hundegesetze – Wikipedia)

In Nordrhein Westfalen gilt seit 2003 das Landeshundegesetz (LHundG NRW), das die Landeshundeverordnung abgelöst hat.

In NRW werden die Hunde unterteilt nach:

§3 Gefährliche Hunde (Link zum Gesetz)

Dazu zählen die Rassen:

Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier

und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Auch die Bestimmung durch den Amtstierarzt (Amtsveterinär) kann zu einer Einstufung nach §3 führen. (Phänotyp – Wikipedia)
Diese Hunde werden fälschlicherweise als Liste 1/2, Typ 1/2, Anlage 1/2… bezeichnet.
Für diese Hunde kann ich keinen Sachkundenachweis ausstellen. Dies obliegt den Amtstierärzten in Nordrhein Westfalen.

§10 Hunde bestimmter Rassen (Link zum Gesetz)

Dazu zählen die Rassen:

Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Auch die Bestimmung durch den Amtstierarzt (Amtsveterinär) kann zu einer Einstufung nach §3 führen (Phänotyp – Wikipedia)
Diese Hunde werden fälschlicherweise als Liste 1/2, Typ 1/2, Anlage 1/2… bezeichnet.
Für diese Hunde kann ich Ihnen einen Sachkundenachweis ausstellen.