„§11 Große Hunde“ LHundG NRW

„§11 Große Hunde“ (Link zum Gesetz) Logo Robert Happek Coach für Mensch und Hund
Dies sind Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulter) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Für diese Hunde kann ich Ihnen einen Sachkundenachweis ausstellen.

Welche Fragen werden gestellt? Welcher Fragenkatalog?

Beispiele für Hunde, die als »Große Hunde« eingestuft werden:
Golden Retriever = „§11 Große Hunde“
Australian Shepard = „§11 Große Hunde“
Dalmatiner = „§11 Große Hunde“
Labrador Retriever = „§11 Große Hunde“
Rhodesian Ridgeback = „§11 Große Hunde“
Border Collie = „§11 Große Hunde“
Malinois = „§11 Große Hunde“
Cane Corso = „§11 Große Hunde“
Irish Wolfhound = „§11 Große Hunde“
Deutscher Schäferhund = „§11 Große Hunde“
Dobermann = „§11 Große Hunde“

Beispiele