Der „Wesenstest“ ist umgangsprachlich für „Verhaltensprüfung.”
Bei der Verhaltensprüfung wird das Mensch-Hund Team einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt. Hund-Mensch, Hund-Hund, Hund-Umwelt.

Bei der Verhaltensprüfung kann die Befreiung von der Leinenpflicht und der Maulkorbpflicht angestrebt werden.

Ich bin qualifiziert für die Abnahme für Hunde nach §10 LHundG NRW, biete zur Zeit aber nur Unterstützung bei der Vorbereitung an. Bei Hunden mit denen ich trainiere, kann ich die Verhaltensprüfung nicht abnehmen.

Für §3 Gefährliche Hunde LHundG NRW kann die Verhaltensprüfung nur der Amtstierarzt durchführen.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie mich bitte: