„§3 Gefährliche Hunde“ (Link zum Gesetz)
Dazu zählen die Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Auch die Bestimmung durch den Amtstierarzt (Amtsveterinär) kann zu einer Einstufung nach §3 führen. (Phänotyp – Wikipedia)
Diese Hunde werden fälschlicherweise als Liste 1/2, Typ 1/2, Anlage 1/2… bezeichnet.
Für diese Hunde kann ich keinen Sachkundenachweis ausstellen.
Dies obliegt den Amtstierärzten in Nordrhein Westfalen.