„§10 Hunde bestimmter Rassen“ (Link zum Gesetz)
Dazu zählen die Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Auch die Bestimmung durch den Amtstierarzt (Amtsveterinär) kann zu einer Einstufung nach „§3 Gefährliche Hunde“ oder „§10 Hunde bestimmter Rassen“ führen (Phänotyp – Wikipedia)
Diese Hunde werden fälschlicherweise als Liste 1/2, Typ 1/2, Anlage 1/2… bezeichnet.
Für diese Hunde kann ich Ihnen einen Sachkundenachweis ausstellen.
Auch die Olde English Bulldogge gehört seit 2017 zu diesen Hunden. Es wurde Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Über die Zulassung zur Berufung wurde bisher nicht entschieden (Stand Dezember 2017). Dies kann sich noch Monate hinziehen, bevor es überhaupt zur Verhandlung kommen kann.